Artgerechte Haltung


Shetani F3 Kitten mit Hundfreundin



Die all­ge­meine Mei­n­ung: Katzen
sind Einzel­gänger, denn Ser­vale streifen alleine durch den Dschun­gel
und suchen nur zur Paarungszeit die Gesellschaft einer Ser­val­dame, ist
nicht richtig. Sicher gibt es auch unter den Hauskatzen Einzel­gänger,
die keine Artgenossen neben sich dulden, das ist aber eher
die Aus­nahme, denn Hauskatzen ver­fü­gen über ein sehr aus­geprägtes
Sozialver­hal­ten, so auch die Savannah.


Shetani F6 Kitten auf dem Sofa mit Hundefreund


Savan­nahkatzen sind nicht geeignet als Einzeltiere zu leben. Da sie
sehr leb­haft sind benöti­gen sie zum spie­len eine andere Katze, egal
von welcher Rasse diese ist. Savan­nahkatzen kön­nen generell im Haus oder in einer großzügi­gen
Woh­nung gehal­ten wer­den, da sie,wenn sie rechtzeitig kas­tri­ert
wer­den stuben­rein bleiben. Savan­nahs der höheren Gen­er­a­tion benöti­gen darüber hin­aus ein
von der Behörde vorgeschriebenes Freige­hege von mind. 50 qm pro Paar
oder Einzeltier, besser natür­lich jedes größereFor­mat oder ein elek­tro­n­isch gesicherter, aus­bruch­sicherer Garten.
Savan­nahs der niederen Gen­er­a­tio­nen ab F3 kön­nen in der Woh­nung mit einem gesicherten Balkon gehal­ten werden.


Bitte beachten Sie, dass die Generationen von Savannahkatzen F1-F4 nach Bundesartenschutzverordnung deutschlandweit meldepflichtig ist. Ebenso gelten je nach Bundesland artenschutzrechtliche Haltungsbestimmungen für Hybridkatzen, die Sie bitte bei Ihrer unteren Artenschutzbehörde oder Ihrem Veterinäramt erfragen.



Shetani F2


In Bayern und Österreich ist die Haltung erst ab der Generation F5 erlaubt!

Nähere Auskün­fte geben Ihnen das
Vet­er­inäramt und die Untere Naturschutzbehörde.
Für alle Gen­er­a­tio­nen ist natürlich,wenn die Möglichkeit gegeben ist, ein Gehege zum Klet­tern und Spie­len wünschenswert.
Savan­nahkatzen bis ein­schließlich F4 fallen als Hybri­den einer bedro­hten Tier­art unter das Artenschutzgesetz!


Haltungsbestimmungen

Savannahkatzen der niederen Generationen sind problemlos wie jede Katzenrasse zu halten. Jedoch sollte man sich auch der kleinen Unterschiede bewusst sein, die eine Savannahkatze ausmachen. Sie hat einen großen Bewegungsdrang und Jagdinstinkt. Man sollte den, je nach Generation, durch ein Freigehege, einen gesicherten Garten, oder zumindest einen goßen, gesicherten Balkon mit ausreichend Klettermöglichkeiten gerecht werden. Beschäftigung durch Jagd-, Versteck- und Apportierspiele sind bei der Savannah sehr beliebt. Langweilt sich eine Savannah, wird sie sich unweigerlich an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen vergreifen - wie jedes gelangweilte Tier. Überhaupt fordert eine Savannah ihre Aufmerksamkeit ein und besteht auf "ihre" Kuschel- und Spielzeiten. Sie können sie nicht mal eben "vergessen", sie wird es ihnen unweigerlich kundtun, dass sie damit nicht einverstanden ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Katzen, ist eine Savannah wirklich gut zu "erziehen".

Savannahkatzen sind ausgezeichnete Kletterkünstler und Sprungmeister und bewegen sich sehr geschmeidig.


Shetani F1



Viel Bewegungsmöglichkeit, sowie ein Katzenspielgefährte sind für eine Savannah unerlässlich, genauso wie die selbstverständlichen Dinge wie eine stets saubere Toilette, frisches Wasser und artgerechtes Futter. Kosten für die Haltevoraussetzungen - die Sicherung von Garten, Balkon oder ein Gehegebau - und die artgerechte Ernährung sollte man vor Anschaffung auch nicht außer Acht lassen.

Almasi F1



Artgerechtes Futter heißt für mich wenigstens teilweise B.A.R.F., dies kann natürlich mit hochwertigen Fertigfutter ergänzt werden.

Nähere Informationen zu B.A.R.F. ( BIOLOGISCH ARTGERECHTE ROH FÜTTERUNG )und hochwertigem Futter findet man unter Ernährung.


Artgerechte Haltung:

Savannahkatzen können generell im Haus oder in einer großzügigen Wohnung gehalten werden, da sie, wenn sie rechtzeitig kastriert werden stubenrein bleiben.
Savannahs der höheren Generation benötigen darüber hinaus ein von der Behörde vorgeschriebenes Freigehege von mind. 25qm, besser natürlich jedes größere Format oder ein gesicherter, ausbruchsicheren Garten.
Für Savannahkatzen der höheren Generationen besteht eine behördliche Meldepflicht.
Die Anforderungen und Genehmigungen können je nach Bundesland verschieden ausfallen. Nähere Auskünfte geben Ihnen das Veterinäramt und die Untere Naturschutzbehörde
Savannahs der niederen Generationen können in der Wohnung mit einem gesicherten Balkon gehalten werden.
Für alle Generationen ist natürlich,wenn die Möglichkeit gegeben ist, ein Gehege zum klettern und spielen wünschenswert.

Gehege Shetani


Gehege Almasi


Gehege Kajambo


Savannahkatzen sind nicht geeignet als Einzeltiere zu leben. Da sie sehr lebhaft sind benötigen sie zum spielen eine andere Katze, egal von welcher Rasse diese ist.
Savannahkatzen bis einschließlich F4 fallen als Hybriden einer bedrohten Tierart unter das Artenschutzgesetz!

Die allgemeine Meinung: Katzen sind Einzelgänger, denn Servale streifen alleine durch den Dschungel und suchen nur zur Paarungszeit die Gesellschaft einer Servaldame, ist nicht richti. Sicher gibt es auch unter den Hauskatzen Einzelgänger, die keine Artgenossen neben sich dulden, das ist aber eher die Ausnahme, denn Hauskatzen verfügen über ein sehr ausgeprägtes Sozialverhalten. Sie vertragen sich auch sehr gut mit einem freundlichen Hund.



Shetani Rahoy F6 Jungkater mit Windhund Azeem



Savannahkatzen sollten ein Partnertier zum Spielen, Toben und Kuscheln haben. Das fördert das Wohlbefinden und beugt in der Regel Unsauberkeit, Aggressionen und verschrobenen Verhaltensmustern vor.

Ein einfaches Bild hilft hier sicher fürs Verständnis: Alle Katzenkinder wachsen mit Geschwistern und der Mama, in Zuchten auch noch mit Onkeln, Tanten und Großeltern auf. Wenn sie in ihre neuen Familien umziehen, sind sie plötzlich allein - ein unglaublicher Schock - kein Kumpel da, der in dieser neuen Situation Sicherheit und Katzenliebe gibt.

Die Meldepflicht besteht für lebende Wirbeltiere der besonders geschützten Arten (§ 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung, BArtSchV). Besonders geschützte Arten (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 13 des Bundesnaturschutzgesetzes) sind u.a. Arten der Anhänge A und B der VO (EG) Nr. 338/97. Die Arten Bengalkatze, Prionailurus bengalensis (Synonym Felis bengalensis) und Serval (Leptailurus serval) sind zumindest nach Anhang B der Verordnung geschützt. Sie werden gekreuzt mit verschiedenen Haus- und Rassekatzen, so dass unter den Namen „Bengalkatzen“ oder „Savannah-Katzen“ Hybride entstehen.

Die Frage, wie bei Hybriden von geschützten Arten zu verfahren ist, regelt die CITES Resolution Conf. 10.17. Diese Regelungen wurden in den „Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D“ der Verordnung (EG) Nr. 338/97 übernommen (s. Fußnote Nr. 10). Es gilt daher folgende Regelung: Hybride Tiere, bei denen in den vier vorhergehenden Generationen in direkter Linie ein oder mehrere Exemplare einer Art der Anhänge A oder B vorkommen, fallen wie reine Arten unter die Verordnung, auch wenn die betreffende Hybridart nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführt ist. Für die Praxis bedeutet das, dass Hybriden erst ab der 5. Nachzuchtgeneration nicht mehr den Schutzbestimmungen unterliegen. Als Nachweis reicht eine entsprechende Bescheinigung des Züchters (Stammbaum) aus.






Kitten werden erwartet!

Fotos & Info hier


Bitte beachten Sie, dass die Generationen von Savannahkatzen F1-F4 nach Bundesartenschutz-verordnung deutschlandweit meldepflichtig sind. Ebenso gelten je nach Bundesland artenschutzrechtliche Haltungsbestimmungen für Hybridkatzen, die Sie bitte bei Ihrerm Landratsamt - unteren Artenschutzbehörde - oder Ihrem Veterinäramt erfragen. In Bayern und Österreich ist die Haltung von Savannahkatzen erst ab der Generation F5 erlaubt!


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Der Serval ist und bleibt ein Wildtier, auch von Hand aufgezogen und gezähmt wird er niemals eine "Schmusekatze". Selbst wenn Sie die artenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen und von den Behörden die Genehmigung für die Haltung eines Servals bekommen, können Sie einen, den Kittenschuhen entwachsenen Seval, niemals im Haus halten. Denn zuverlässige Stubenreinheit und pfleglichen Umgang mit Möbel usw. können Sie von einem Serval nicht erwarten.

In Deutschland ist die Haltung von Servalen genehmigungspflichtig und es müssen bestimmte Auflagen erfüllt werden:

Hier ein Auszug aus dem neue Tierschutz Gutachten/Übereinkommen/Leitlinie
über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren

Mittelgroße Kleinkatzen: z.B.
Serval (Leptailurus serval) & Karakal (Caracal caracal)

Außengehege: Mindestens 50 qm
für 1 Tier oder 1 Paar, zeitlich begrenzt unterteilbar
in verbindbare Einzelgehege, die für ein Einzeltier mindeststens 25 m
und für ein Muttertier mit Jungtieren mindestens 50 m groß sein müssen oder es müssen
Abtrenngehege gemäß Kapitel II.1.3 zur Verfügung stehen;
für kletternde Arten mindestens 2,50 m Höhe.

Innengehege beheizbar 20 m bzw. 50 m
pro Paar; in allen Fällen 2,5 m Höhe,
unterteilbar wie für Außengehege beschrieben.

Die Anforderungen und Genehmigungen können je nach Bundesland verschieden ausfallen. Nähere Auskünfte geben Ihnen das Veterinäramt und die Untere Naturschutzbehörde

Ein Serval braucht viel Auslauf, er sollte sich austoben können. Für ihn ist es wichtig, seine geballte Kraft und Energie in Lauf und Sprung umzusetzen.

Je größer das Gehege, desto ausgeglichener sind die Servale!


50-100qm, natürlich auch größer, das genug Raum bietet um zu laufen und zu klettern. Außerdem sollte Wasser zum planschen vorhanden sein.



Gehegetipps














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